Einsatz 71/2020
Um 14:24 Uhr wurde die Feuerwehr Brühl, zu einer Tierrettung auf den Parkplatz eines Einkaufsmarktes, alarmiert. Gemeldet wurde ein in einem PKW eingeschlossener Hund. Vor Ort wurde ein Hund in einem verschlossenen Fahrzeug vorgefunden. Eine Passantin erklärte, dass Sie Breits in den umliegenden Geschäften und Gaststätten nach den Haltern des Fahrzeuges gesucht hatte, da sie aber niemanden ausfindig machen konnte, hatte Sie richtig gehandelt und die Feuerwehr verständigt. Da mittlerweile die Besitzer aufgetaucht waren, mussten die Einsatzkräfte nicht mehr tätig werden. Da sich die Besitzer aber wenig einsichtig zeigten, nahm die hinzugerufene Polizei die Personalien auf und wird die weiteren Ermittlungen durchführen. Im Einsatz war Brühl 46 und die Polizei. -cb-
Trotz aller Warnungen passiert es leider immer wieder:
Sie müssen jedoch nicht auf die Beamten warten, wenn der Hund sich bereits in akuter Lebensgefahr befindet. Stattdessen dürfen Sie das Tier selbst befreien. Bevor Sie die Scheibe einschlagen, müssen Sie aber prüfen, ob die Autotüren offen sind oder ob Fenster durch einen Spalt geöffnet werden können. Im Falle einer Gerichtsverhandlung muss jedoch nachgewiesen werden, dass sich das Tier in einer lebensbedrohlichen Notsituation befand und sofort gerettet werden musste. Am besten machen Sie vorher mit dem Handy Fotos, um die Situation vor der Polizei dokumentieren zu können.
Weil Hunde nicht schwitzen können, hecheln sie bei heißen Temperaturen sehr stark. Ist das der Fall, ist der Hund apathisch, oder hat das Tier Krämpfe oder bereits Schaum vor dem Mund, ist das ein eindeutiger Beweis für eine Notlage. Dann darf die Autoscheibe eingeschlagen werden, ohne dass rechtliche Konsequenzen zu befürchten sind.
Ist der Hund aus dem Auto befreit, muss er gekühlt werden. Ganz wichtig: Tun Sie das keinesfalls abrupt, etwa durch einen Schwall kaltes Wasser – das kann einen Schock bei dem Tier auslösen. Auch in ein nasses Tuch sollte es nicht eingewickelt werden. Bringen Sie den Hund stattdessen in den Schatten und versorgen Sie ihn mit Wasser, fächern Sie ihm außerdem Luft zu. Es wird etwas dauern, bis der Hund sich erholt hat. Mit der Zeit sollte sich seine Atmung aber normalisieren.
Wenn man eine fremde Autoscheibe einschlägt, ist das Sachbeschädigung, die zivilrechtlich verfolgt werden kann. Sie kann allerdings gerechtfertigt werden, wenn damit eine drohende Gefahr abgewendet wird. Wer nachweisen kann, dass es eine Notsituation war und zudem die Beamten vorher informiert hat, muss keine rechtlichen Folgen fürchten.
Der Hundehalter, der sein Tier im Auto einsperrt und es der Hitze überlässt, macht sich dagegen wegen Tierquälerei strafbar. Ihm droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro und/oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. -cb-
Quelle: https://www.rtl.de/cms/hund-im-heissen-auto-gelassen-so-reagieren-sie-richtig-4351739.html