Rauchwarnmelder

Brandtote sind Rauchtote

Täglich verunglücken in Deutschland durchschnittlich zwei Menschen tödlich durch ein Feuer. Meistens in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit der Betroffenen stirbt an einer Rauchvergiftung, denn schon das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch kann tödlich sein. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller als Feuer – und lautlos.

Rauchwarnmelder als Lebensretter

Der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Wie funktionieren Rauchwarnmelder?

Die Geräte unterschiedlicher Hersteller arbeiten grundsätzlich nach gleichen oder ähnlichen Methoden. Die Rauchwarnmelder verfügen über eine Messkammer, in der in bestimmten Intervallen kurzzeitig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Treten Rauchpartikel in diese Messkammer ein, aktiviert das dabei entstehende Streulicht eine Fotozelle. Diese löst die Alarmierungseinrichtung aus und warnt durch einen lauten Signalton. Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen aufgrund der sensiblen Sensoren eines geprüften Rauchmelders in der Regel keinen Alarm aus.

Wie montiert man Rauchwarnmelder?

In aller Regel müssen die Rauchwarnmelder nur mit zwei kleinen Schrauben in die Decke geschraubt werden, bzw. es wird eine kleine Grundplatte an der Decke befestigt, in der ein Rauchwarnmelder arretiert wird. Also einfach an die Decke schrauben und fertig.

Wartung von Rauchwarnmeldern

Wenn Sie zur Miete wohnen fällt die Installation in die Aufgaben des Vermieters. Die Wartung und Instandhaltung ist Aufgabe des Mieters, es sei denn, der Vermieter regelt dies anders.
Muss die Inspektion und Wartung der Rauchwarnmelder von einem Fachmann durchgeführt werden oder kann ich das selbst machen?

Der Austausch nicht mehr funktionierender oder beschädigter Rauchwarnmelder obliegt den Bauherrinnen oder Bauherrn bzw. den Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern, da die Rauchwarnmelder zur Wohnungsausstattung gehören. Sie sind auch für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der einzelnen Rauchwarnmelder (regelmäßige, aber mindestens einmal jährliche fachgerechte Wartung, Funktionsprüfung und ggf. Batteriewechsel) zuständig.

Tipps der Feuerwehr zum Kauf von Rauchwarnmeldern

  • Der Rauchwarnmelder sollte durch Anschrauben zu befestigen sein.
  •  Die mitgelieferte Batterie sollte eine Gebrauchsdauer von 10 Jahren oder mehr aufweisen. Hinweis dazu auf der Verpackung.
  •  Ein Warnsignal muss mindestens 30 Tage vor einem nötigen Batteriewechsel bzw. Austausch des Rauchmelders auf diesen Umstand hinweisen
  • Empfehlenswert sind Rauchwarnmelder mit Funkausstattung, ggf. auch als Nachrüstsatz, damit auch Alarme in einem Haus oder einer Wohnung drahtlos an alle Melder oder eine Melderzentrale weiter gemeldet werden.
  • Der Rauchmelder muss über einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung verfügen

 

Links:

Fragen und Antworten zur Rauchwarnmelderpflicht

Rauchmelder retten Leben