Wir verstehen den Unmut einiger Bewohner von Brühl, die sich fragen, wieso Feuerwehrfahrzeuge in den Abend- und Nachtstunden das Martinshorn einschalten, obwohl die Straßen menschenleer sind. Hiermit möchten wir ausführlich antworten und aus der Sicht der Feuerwehr die Sachlage erläutern:

„Dürfen wir das Martinshorn in den Nachtstunden einschalten?“

Nein, wir dürfen nicht, sondern wir müssen das Martinshorn einschalten!

Den laut StVO darf die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte nur in Gebrauch nehmen, wenn am Fahrzeug das blaue Rundumblinklicht UND Martinshorn eingeschaltet sind.

Sonder- und Wegerechte werden von der Feuerwehr Brühl nur in Anspruch genommen, wenn Menschenleben in Gefahr sind, Gefahr für die öffentliche Sicherheit droht oder bei einem Schadensfeuer.

Auch wenn die Straßen leer sind, muss immer mit einem anderen Verkehrsteilnehmer gerechnet werden. Käme es zu einem Unfall, würde der Fahrer des Löschfahrzeuges in die Pflicht genommen werden (straf- wie auch zivilrechtlich).

Es spielt auch keine Rolle, ob der Fahrer des Löschfahrzeuges Schuld oder nicht Schuld hat. Er bekäme immer eine Teilschuld, wenn er nicht das Martinshorn zuschaltet.

Wir Feuerwehrleute machen das nicht aus Spaß, um die Bevölkerung zu wecken, sondern um sicher und wohlbehalten den Einsatzort zu erreichen. Nur so können wir schnell und effektiv Helfen.

Zum Schluss möchten wir kurz am Rande erwähnen, dass diese Feuerwehrleute fünf Minuten zuvor selbst noch geschlafen haben. Mit der Alarmierung wurden auch die Familienangehörigen geweckt, die nun meist selbst vor lauter Aufregung kein Auge mehr zudrücken können, bis der Ehemann oder Ehefrau, Papa oder Mama, wieder sicher vom Einsatz nach Hause gekommen ist.

Und auch wir müssen meist am kommenden Morgen wieder zur Arbeit gehen.

Wir hoffe wir konnte die Sachlage verdeutlichen und hoffe auf Ihr Verständnis, wenn wir das nächste Mal Nachts mit Tatütata durch Brühl-Rohrhof eilen.

Ihre Feuerwehr Brühl

24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr immer für Sie einsatzbereit.