Sonderrechte von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr
Wir verstehen den Unmut einiger Bewohner von Brühl, die sich fragen, wieso Feuerwehrfahrzeuge in den Abend- und Nachtstunden das Martinshorn einschalten, obwohl die Straßen menschenleer sind. Hiermit möchten wir ausführlich antworten und aus der Sicht der Feuerwehr die Sachlage erläutern: "Dürfen wir das Martinshorn in den Nachtstunden einschalten?" Nein, wir dürfen nicht, sondern wir müssen das Martinshorn einschalten! Den laut StVO darf die Feuerwehr Sonder- und Wegerechte nur in Gebrauch nehmen, wenn am Fahrzeug das blaue Rundumblinklicht UND Martinshorn eingeschaltet sind. Sonder- und Wegerechte werden von der Feuerwehr Brühl nur in Anspruch genommen, wenn Menschenleben in Gefahr sind, Gefahr für die öffentliche [...]